Die Rücktrittsfrist beträgt dreissig Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den oben genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die oben genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
Bei Rückgaben ohne Angaben von Gründen trägt der Käufer/die Käuferin die Kosten für die Rücksendung. Liegt der Grund für die Rücksendung bei der falschen Beschreibung oder falschen Darstellung des Produkts trägt der Verkäufer die anfallenden Portokosten. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für den Verlust der Ware während des Transports, außer der Käufer/die Käuferin kann nachweisen, dass er/sie die Ware abgesendet hat. Deshalb senden Sie Waren bitte als Einschreiben oder mit einem anderen Service bei dem eine Nachverfolgung möglich ist.