Widerrufsrecht
5. Widerrufsrecht und –folgen
Endverbrauchern steht nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes in Bezug auf gekaufte Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
a) Der Endverbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform oder per Telefon (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher. Bei der Berechnung der Frist wird dieser für den Anfang der Frist maßgebende Tag, zu dem die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt worden ist bzw. die Warenlieferung beim Verbraucher eingegangen ist, nicht mitgerechnet.
b) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Anets-Festmoden
Schloßplatz 1 , 04523 Pegau
04523 Pegau
Tel: 01751228801
Fax: 034296/492402
email: AnetsModen@freenet.de
c) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Darüber hinaus gilt die Wertersatzpflicht für den Fall, dass der Endverbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Endverbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen.
d) Das Widerrufsrecht besteht entsprechend der Vorschrift des § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z.B. Maßanfertigungen).