Die Rückname-Möglichkeit gilt als Vertrauensbildende Maßnahme, einem Käufer Gewissheit über die beschriebenen Zustandseigenschaften, z.B. des TT-Holzes zu verschaffen und gilt lediglich für, aus welchem Grund auch immer, nicht erbrachte wesentliche Leistung des Gegenstand-Zustandes. Bspw. Wenn eine Griffschalen eines TT-Holzes sich nach kurzer Zeit der Nutzung gelöst haben sollte, oder offensichtlich andere, bei normalem Gebrauch zu erwartenden Eigenschaften nicht erfüllt sind. Bei üblicherweise einfach zu behebenden Dingen wie etwa die Griffschalenlösung muss dem Verkäufer zudem Gelegenheit gegeben werden, den Mangel sachgerecht zu beheben und den Gegenstand auf seine Kosten zurückzusenden. Besonders dann, wenn es sich um wertvolles historisches Material im TT-Bereich handelt, welches naturgemäß restaurierte Anteile aufweisen kann, ist kein Maßstab für aktuelle Massenware aus Kaufhäusern an den Austausch oder die Rückgabe, anzusetzen. Sollte eine bestehende Restauration wiedererwartend nicht ihren Zweck erfüllen, kann auch über die bei Ebay angegebene Zeit hinaus (auch nach Monaten) die Möglichkeit zur Mängelbehebung, nach wohlwollender Beurteilung des Verkäufers, kostenlos gewährt werden. Wofür der Verkäufer die Ware auf seine Kosten zuzusenden hat, nachdem zuvor Kontakt aufgenommen wurde.
Ansonsten gilt für Gebrauchsmaterial, dann keine Rücknahme- oder Gewährleistungspflicht, laut BGB in § 355/356 für Fernabsatzverträge, durch den Verkäufer, etwa weil sich der Käufer im Nachhinein doch lieber für etwas anderes, als das gekaufte entschieden haben sollte. In solchen Fällen gilt die Ausschlussklausel für private Verkäufe, am Ende des Auktionstextes, Punkt: "Hinweis".